
Lieferungsbedingungen für Entwicklungen, Konstruktionen und
Beratungen
1.Auftragserteilung
Ein mir mündlich oder schriftlich
erteilter Auftrag ist erst dann für mich verbindlich, wenn dieser von
mir schriftlich bestätigt worden
ist. Abänderungen oder mündliche Nebenabmachungen,
nach erfolgter
Auftragsbestätigung, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit meiner schriftlichen Be-
stätigung. Sollte ein von mir
mündlich oder schriftlich bestätigter Auftrag annulliert werden, muss ich mir
die
Berechnung evtl. entstandener
Kosten an den Besteller vorbehalten.
Eintwicklungs- und
Konstruktionsaufträge, die mit Produktionsgeheimnissen des Bestellers in
Verbindung stehen, bedürfen einer
besonderen vertraglichen Vereinbarung.
Beratungsaufträge, soweit sie sich
nicht über einen längeren Zeitraum erstrecken und nicht
pauschal abgerechnet werden,
bedürfen von mir keiner schriftlichen Bestätigung.
2.Preise und Gebühren
Die Berechnung der von mir
ausgeführten Leistungen erfolgt nach Zeitaufwand unter Zugrund-
legungen der zu dem Zeitpunkt
geltenden Stundensätze, soweit kein Festpreis vereinbart ist.
Auf Festpreise, die von mir
schriftlich oder mündlich abgegeben werden, muss ich eine Toleranz
von +_ 15 % vorbehalten. Für
Beratungen jeder Art, sowie telephonische Auskünfte muss ich mir die Be-
rechnung einer Gebühr vorbehalten.
3.Zahlungsbedingungen
Falls in meiner schriftlichen Bestätigung nicht anders vereinbart, unsere Zahlungskonditionen sind für Sie
8 Tage bei 2% Skonto und 30 Tage netto. Bei Aufträgen, deren Auftragssumme 5000 Euro übersteigt,
sind 1/2 vor Auftragsbeginn, 1/2
bei Auslieferung fällig.
Bei Zahlungsverzug muss ich mir
die Berechnung der zu dem Zeitpunkt gültigen Bankzinsen
vorbehalten. Die Zurückhaltung der
Zahlungen oder Aufrechnung wegen irgendwelcher Gegenansprüche
des Bestellers sind ausgeschlossen.
Die Originalzeichnungen bleiben
mein Eigentum. Dem Besteller bleibt es frei, eine Mutterpause
oder Lichtpausen zu fordern, die
Kosten gehen zu seinen Lasten.
Zeichnungen, Entwürfe, Muster,
usw., bleiben bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum.
Der Besteller ist nicht
berechtigt, Zeichnungen und Entwürfe aller Art ohne meine Zustimmung
an dritte Person zu veräußern oder
zu verkaufen.
Wechsel werden grundsätzlich nicht
akzeptiert.
4.Lieferfristen
Die Einhaltung der Lieferfrist
setzt die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen des Bestellers voraus.
Sollte der Besteller in
Zahlungsverzug sein, behalte ich mir die Einstellung weiterer Lieferungen
vor.
Bei höherer Gewalt, sowie
Krankheit oder Betriebsstörungen muss mir der Besteller eine ent-
sprechende Verlängerung der
Lieferfrist zustehen.
Schadensersatzansprüche auf Grund
verspäteter Lieferungen werden von mir nicht anerkannt.
5.Versand
Der Versand erfolgt grundsätzlich
auf Gefahr des Bestellers. Zeichnungen und sonstige Unterlagen
werden dem Besteller frei Haus
zugestellt. Sollte der Besteller Einschreiben oder sonstige Be-
förderungswünsche haben, behalte
ich mir die Berechnung der erhöhten Auslagen vor.
6.Schutzrechte
Für alle mir vom Besteller
anvertrauten Zeichnungs-Skizzen, Muster usw. , die zur Ausführung
eines Auftrages benötigt werden,
gewähre ich volle Schutzrechte gegenüber dritten Personen.
Außerdem für alle vom Besteller in
Auftrag gegebenen Entwicklungen von Artikeln jeder Art.
Für alle mir zur Beratung
ausgehändigten Muster und Spritzteilzeichnungen, ferner für mir an-
vertraute Betriebsgeheimnisse,
welche mir auf dem Wege einer Betriebsbesichtigung bekannt
oder gezeigt werden.
Die Schutzrechtverpflichtungen
gegenüber dem Besteller endet nach Ablauf von 2 Jahren, wenn
keine anderen Vereinbarungen
getroffen worden sind. Für herkömmliche Werkzeugkonstruktionen
kann ich keine Schutzgarantie
übernehmen. Für besondere Werkzeuge, die unter das Prokutions-
geheimnis eines Bestellers fallen,
wird nur dann Schutzrecht gewährt, wenn ein besonderer Vertrag
abgeschlossen ist.
Irgendwelche Patentsverletzungen
des Spritzgussteiles, des Verfahrens oder des Werkzeuges sind
vom Besteller zu prüfen und
gegebenfalls zu verantworten.
7.
Zusatzbestimmung:
Bearbeitung von Projekten unter Zuhilfenahme fremder 3D CAD Daten.
Da die Verwendung fremder CAD
Daten immer sehr schwierig ist und eine
Abschätzung der Nachbearbeitungszeit
nicht kalkulierbar ist, werden die Arbeiten
Prinzipiell nach Aufwand
berechnet.
Probleme entstehen durch:
Termindruck und dadurch verbundene
Fehler wie z.B.
Herabsetzen
der Genauigkeit um schneller
Zu
einem Ergebnis zu gelangen.
Prozessorbedingte Ungenauigkeiten
beim Wandeln der Daten
Fehler der Historie wenn 3D Daten
angepasst werden müssen.
Um die Problematik abschätzen zu
können, muss eine Probedatei zum Versuch
Ausgetauscht werden.
Als Datenformat im 3D können x_t, STEP,
IGES, DxF, DWG oder Solid Designer Daten
Verwendet werden.
Als Datenformat im 2D sind DxF,
IGES oder MI Daten verwendbar.
Wir arbeiten mit den Systemen
3-D Solid Designer
2-D Me 10 von Co Create
8. Gewährleistung und Haftung
Für alle von mir ausgeführten
Konstruktionszeichnungen aller Art hafte ich, anteilmäßig, jedoch
nur bis zur Höhe des in Rechnung
gestellten Betrages. Sollte ein Schaden durch einen Fehler in
der Zeichnung auftreten, ist der
Besteller verpflichtet, mich unverzüglich davon in Kenntnis zu
setzen, damit eine sofortige
Überprüfung der evtl. entstehenden Kosten erfolgen kann.
Später gestellte Ansprüche, die
weder von mir, noch einem von mir Beauftragten, überprüft
sind, werden von mir nicht anerkannt.
Werden bei Konstruktionen besondere Wünsche oder
Vorschriften vom Besteller
berücksichtigt, welche später die Funktion oder die Fertigung be-
einträchtigen, werden von mir alle
Schadensersatzansprüche abgelehnt.
Schäden, die auf unsachgemäße Fertigung
zurückzuführen sind, werden von mir nicht anerkannt.
Artikel-Zeichnungen, Muster oder
Designe, die von mir oder in meinem Auftrag erstellt werden,
sind von dem Besteller
grundsätzlich vor Freigabe zur Fertigung auf Maßgenauigkeit und Form
zu überprüfen, für evtl.
entstehende Folgeschäden wird von mir keine Haftung übernommen.
Muster, Skizzen, Artikel usw.,
welche mir vom Besteller zur Ausführung eines Auftrages übergeben
sind, werden von mir nicht auf
Schutzrechte Anderer überprüft, hieraus evtl. entstehende
Schadensersatzansprüche
muss ich ablehnen. Für die
Richtigkeit von Daten, die auf einem Datenträger zur
Verfügung gestellt werden, wird
keine Haftung übernommen.
9.Vergütung für
außergewöhnliche Lieferungen
Wird von mir, für einen Besteller,
eine Neuentwicklung durchgeführt, die ganz oder teilweise auf
meinen Ideen beruht und
schutzfähig ist, muss ich mir die Inanspruchnahme einer Lizenzgebühr
vorbehalten. Im übrigen gelten in
diesen Fällen besondere schriftliche Vereinbarungen zwischen
mir und dem Besteller.
Bei der Vermittlung von Aufträgen aller Art steht mir eine gewisse Provision zu, welche von Fall
zu Fall zwischen mir und dem
Geschäftspartner vereinbart werden muss.
10.Entstehende
Einkaufsbedingungen
Die Einkaufsbedingungen des Bestellers
verpflichten mich nicht, auch wenn ich diesen nicht
ausdrücklich widerspreche.
11.Erfüllungsort und
Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand
für alle sich unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitfragen,
ist das Amtsgericht Waldshut.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Teile der
vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein
oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Anstelle
des unwirksamen Teils tritt die
gesetzliche Regelung.