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Lieferungsbedingungen für Entwicklungen, Konstruktionen und Beratungen

 

 

 

1.Auftragserteilung

 

Ein mir mündlich oder schriftlich erteilter Auftrag ist erst dann für mich verbindlich, wenn dieser von

mir schriftlich bestätigt worden ist. Abänderungen oder mündliche Nebenabmachungen,

nach erfolgter Auftragsbestätigung, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit meiner schriftlichen Be-

stätigung. Sollte ein von mir mündlich oder schriftlich bestätigter Auftrag annulliert werden, muss ich mir die

Berechnung evtl. entstandener Kosten an den Besteller vorbehalten.

Eintwicklungs- und Konstruktionsaufträge, die mit Produktionsgeheimnissen des Bestellers in

Verbindung stehen, bedürfen einer besonderen vertraglichen Vereinbarung.

Beratungsaufträge, soweit sie sich nicht über einen längeren Zeitraum erstrecken und nicht

pauschal abgerechnet werden, bedürfen von mir keiner schriftlichen Bestätigung.

 

 

2.Preise und Gebühren

 

Die Berechnung der von mir ausgeführten Leistungen erfolgt nach Zeitaufwand unter Zugrund-

legungen der zu dem Zeitpunkt geltenden Stundensätze, soweit kein Festpreis vereinbart ist.

Auf Festpreise, die von mir schriftlich oder mündlich abgegeben werden, muss ich eine Toleranz

von +_ 15 % vorbehalten. Für Beratungen jeder Art, sowie telephonische Auskünfte muss ich mir die Be-

rechnung einer Gebühr vorbehalten.

 

 

3.Zahlungsbedingungen

 

Falls in meiner schriftlichen Bestätigung nicht anders vereinbart, unsere Zahlungskonditionen sind für Sie

8 Tage bei 2% Skonto und 30 Tage netto. Bei Aufträgen, deren Auftragssumme 5000 Euro übersteigt,

sind 1/2 vor Auftragsbeginn, 1/2 bei Auslieferung fällig.

Bei Zahlungsverzug muss ich mir die Berechnung der zu dem Zeitpunkt gültigen Bankzinsen

vorbehalten. Die Zurückhaltung der Zahlungen oder Aufrechnung wegen irgendwelcher Gegenansprüche

des Bestellers sind ausgeschlossen.

Die Originalzeichnungen bleiben mein Eigentum. Dem Besteller bleibt es frei, eine Mutterpause

oder Lichtpausen zu fordern, die Kosten gehen zu seinen Lasten.

Zeichnungen, Entwürfe, Muster, usw., bleiben bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum.

Der Besteller ist nicht berechtigt, Zeichnungen und Entwürfe aller Art ohne meine Zustimmung

an dritte Person zu veräußern oder zu verkaufen.

Wechsel werden grundsätzlich nicht akzeptiert.

 

 

4.Lieferfristen

 

Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen des Bestellers voraus.

Sollte der Besteller in Zahlungsverzug sein, behalte ich mir die Einstellung weiterer Lieferungen

vor.

Bei höherer Gewalt, sowie Krankheit oder Betriebsstörungen muss mir der Besteller eine ent-

sprechende Verlängerung der Lieferfrist zustehen.

Schadensersatzansprüche auf Grund verspäteter Lieferungen werden von mir nicht anerkannt.

 

 

5.Versand

 

Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Bestellers. Zeichnungen und sonstige Unterlagen

werden dem Besteller frei Haus zugestellt. Sollte der Besteller Einschreiben oder sonstige Be-

förderungswünsche haben, behalte ich mir die Berechnung der erhöhten Auslagen vor.

 

 

6.Schutzrechte

 

Für alle mir vom Besteller anvertrauten Zeichnungs-Skizzen, Muster usw. , die zur Ausführung

eines Auftrages benötigt werden, gewähre ich volle Schutzrechte gegenüber dritten Personen.

Außerdem für alle vom Besteller in Auftrag gegebenen Entwicklungen von Artikeln jeder Art.

Für alle mir zur Beratung ausgehändigten Muster und Spritzteilzeichnungen, ferner für mir an-

vertraute Betriebsgeheimnisse, welche mir auf dem Wege einer Betriebsbesichtigung bekannt

oder gezeigt werden.

Die Schutzrechtverpflichtungen gegenüber dem Besteller endet nach Ablauf von 2 Jahren, wenn

keine anderen Vereinbarungen getroffen worden sind. Für herkömmliche Werkzeugkonstruktionen

kann ich keine Schutzgarantie übernehmen. Für besondere Werkzeuge, die unter das Prokutions-

geheimnis eines Bestellers fallen, wird nur dann Schutzrecht gewährt, wenn ein besonderer Vertrag

abgeschlossen ist.

Irgendwelche Patentsverletzungen des Spritzgussteiles, des Verfahrens oder des Werkzeuges sind

vom Besteller zu prüfen und gegebenfalls zu verantworten.

 

7. Zusatzbestimmung:

 

Bearbeitung von Projekten unter Zuhilfenahme fremder 3D CAD Daten.

 

Da die Verwendung fremder CAD Daten immer sehr schwierig ist und eine

Abschätzung der Nachbearbeitungszeit nicht kalkulierbar ist, werden die Arbeiten

Prinzipiell nach Aufwand berechnet.

Probleme entstehen durch:

Termindruck und dadurch verbundene Fehler wie z.B.

                                                                       Herabsetzen der Genauigkeit um schneller

                                                                       Zu einem Ergebnis zu gelangen.

Prozessorbedingte Ungenauigkeiten beim Wandeln der Daten

Fehler der Historie wenn 3D Daten angepasst werden müssen.

 

Um die Problematik abschätzen zu können, muss eine Probedatei zum Versuch

Ausgetauscht werden.

Als Datenformat im 3D können x_t, STEP, IGES, DxF, DWG oder Solid Designer Daten

Verwendet werden.

Als Datenformat im 2D sind DxF, IGES oder MI Daten verwendbar.

Wir arbeiten mit den Systemen

            3-D      Solid Designer

            2-D      Me 10 von Co Create

 

8. Gewährleistung und Haftung

 

Für alle von mir ausgeführten Konstruktionszeichnungen aller Art hafte ich, anteilmäßig, jedoch

nur bis zur Höhe des in Rechnung gestellten Betrages. Sollte ein Schaden durch einen Fehler in

der Zeichnung auftreten, ist der Besteller verpflichtet, mich unverzüglich davon in Kenntnis zu

setzen, damit eine sofortige Überprüfung der evtl. entstehenden Kosten erfolgen kann.

Später gestellte Ansprüche, die weder von mir, noch einem von mir Beauftragten, überprüft

sind, werden von mir nicht anerkannt. Werden bei Konstruktionen besondere Wünsche oder

Vorschriften vom Besteller berücksichtigt, welche später die Funktion oder die Fertigung be-

einträchtigen, werden von mir alle Schadensersatzansprüche abgelehnt.

Schäden, die auf unsachgemäße Fertigung zurückzuführen sind, werden von mir nicht anerkannt.

Artikel-Zeichnungen, Muster oder Designe, die von mir oder in meinem Auftrag erstellt werden,

sind von dem Besteller grundsätzlich vor Freigabe zur Fertigung auf Maßgenauigkeit und Form

zu überprüfen, für evtl. entstehende Folgeschäden wird von mir keine Haftung übernommen.

Muster, Skizzen, Artikel usw., welche mir vom Besteller zur Ausführung eines Auftrages übergeben

sind, werden von mir nicht auf Schutzrechte Anderer überprüft, hieraus evtl. entstehende Schadensersatzansprüche

muss ich ablehnen. Für die Richtigkeit von Daten, die auf einem Datenträger zur

Verfügung gestellt werden, wird keine Haftung übernommen.

 

 

9.Vergütung für außergewöhnliche Lieferungen

 

Wird von mir, für einen Besteller, eine Neuentwicklung durchgeführt, die ganz oder teilweise auf

meinen Ideen beruht und schutzfähig ist, muss ich mir die Inanspruchnahme einer Lizenzgebühr

vorbehalten. Im übrigen gelten in diesen Fällen besondere schriftliche Vereinbarungen zwischen

mir und dem Besteller.

Bei der Vermittlung von Aufträgen aller Art steht mir eine gewisse Provision zu, welche von Fall

zu Fall zwischen mir und dem Geschäftspartner vereinbart werden muss.

 

 

10.Entstehende Einkaufsbedingungen

 

Die Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten mich nicht, auch wenn ich diesen nicht

ausdrücklich widerspreche.

 

 

11.Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitfragen,

ist das Amtsgericht Waldshut.

 

 

12. Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Teile der vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein

oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Anstelle

des unwirksamen Teils tritt die gesetzliche Regelung.